Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leaf Systems GmbH / Julius-Hatry-Straße 1 Büro C333 / 68163 Mannheim
1 – Lizenznutzungsverträge und Kaufverträge für das leafsystems Kassensystem
Während der Vertragslaufzeit und in Übereinstimmung mit den Bedingungen des jeweiligen individuell verhandelten Konditionen und sonstigen Inhalten des Kundenvertrages kann der Kunde auf die von ihm abonnierten Leistungen, Produkte und/oder sonstige Zusatzleistungen zugreifen und diese nutzen, unabhängig davon, ob es sich um einen kostenpflichtigen Lizenznutzungsvertrag, eine kostenlose Testversion oder eine sonstige Werbeaktion handelt, wie es in der jeweiligen Rechnung oder dem vom Kunden unterzeichneten Angebot und /oder Vertrag angegeben ist. Jedes Produkt kann Aktualisierungen, Cloud-basierte Dienste, Support-Dienste, Anwendungen oder Dokumentationen enthalten, die jeweils den Bedingungen des abgeschlossenen Kundenvertrages unterliegen.
Die Leaf Systems GmbH vertreibt seine Lösungen und Dienstleistungen vornehmlich über Fachhandelspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit diesen zertifizierten Fachhändlern ist durch entsprechende Verträge standardisiert, sodass diese autorisierten Unternehmen im Namen der Leaf Systems GmbH auftreten dürfen und Kundenverträge für Leaf Systems vermitteln und gegenzeichnen dürfen.
Der Kunde ist für alle Handlungen, die unter den Zugangsdaten seines leafsystems-Kontos vorgenommen werden, selbst verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Handlungen vom Kunden selbst, seinen Mitarbeitern oder einer dritten Partei vorgenommen werden. Der Kunde ist für den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen Konto-Zugangsdaten und sonstigen Passwörtern und PINs selbst verantwortlich. Die Leaf Systems GmbH ist nicht haftbar für Verluste und/oder Schäden, die sich aus einer unbefugten Nutzung des Kundenkontos ergeben.
2 – Vermittlung von integrierten Dienstleistungen und Lösungen anderer Hersteller
Die Leaf Systems GmbH arbeitet in vielen Anwendungsfällen mit anderen Herstellern zusammen (Zahlungsdienstleistungen / Reservierungssysteme / Digitaler Bon etc.) und bietet zum Teil Integrationen in/an das leafsystems Kassensystem. Für die korrekten Funktionen dieser Dienstleistungen und Lösungen von anderen Herstellern haftet die Leaf Systems GmbH nicht. Die Leaf Systems GmbH tritt lediglich als Vermittler auf und hat keinen Einfluß auf die Funktionsweisen und Technik allgemein für die Dienste und Lösungen der Drittanbieter.
3 – Haftungsausschluss bei Nutzung von Alt- bzw. Fremdhardware
Die leafsystems Kassenlösung von der Leaf Systems GmbH kann in vielen Fällen auch auf bereits installierter Hardware beim Kunden eingesetzt werden. Dies erfolgt oft bei der Ablösung von vorherigen Anbietern.
In diesen und anderen Fällen wird die Leaf Systems GmbH von jeglicher Haftung befreit, sobald bestehende Hardware Komponenten, die nicht von Leaf Systems selbst oder deren Fachhandelspartner geliefert und/oder installiert wurden, Fehlfunktionen verursachen oder defekt sind/werden. Dies betrifft ebenso vorhandene Netzwerkstrukturen bei Kunden, die veraltet und/oder falsch installiert wurden/werden (falsche Kabel / defekte Router etc.).
4 – Lizenzeinräumung
Während der Vertragslaufzeit gewährt die Leaf Systems GmbH dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz zum Zugriff und zur Nutzung der Dienstleistungen und Lösungen und gestattet seinen Mitarbeitern und allen anderen Nutzern, die im Namen des Kunden auf die Produkte zugreifen und diese nutzen. Der Kunde stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Anteile an und zu allen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten sowie alle Modifikationen, Erweiterungen, Skripte und anderen abgeleiteten Bearbeitungen an den Produkten, die von der Leaf Systems GmbH bereitgestellt oder entwickelt wurden, einschließlich der Beta-Technologie, ausschließliches Eigentum von der Leaf Systems GmbH oder seinen Lizenzgebern sind. Alle Rechte, die dem Kunden hier nicht gewährt werden, sind der Leaf Systems GmbH vorbehalten.
5 – Lizenzbeschränkungen
Dem Kunden und allen Nutzern ist es nicht gestattet den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen oder Dateiformate zu dekompilieren oder sonstige Veränderungen vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen erlischt das Recht auf Nutzung und es werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet. Dies gilt besonders bei dem Versuch der Erstellung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts und/oder Dienstleistung. Jegliche gewollte und/oder vorsätzliche Fehlbedienung und/oder Manipulation an dem System selbst oder den gespeicherten Daten, insbesonders zum Zwecke der Ergebnisoptimierung bzw. Steuerhinterziehung, führen zum sofortigen Erlöschen der Nutzungsrechte. Jegliche nicht rechtskonforme Handlungen des Kunden mit der Kassenlösung führen zur fristlosen Kündigung des Lizenznutzungsvertrages bzw. des Kaufvertrages.
6 – Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ist grundsätzlich unbefristet, ansonsten wird die individuell vereinbarte Laufzeit im Kundenvertrag geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt immer 1 Monat zum Monatsende. Die Kündigung kann vom Kunden mit eingeschriebenen Brief oder einer Email an den Account finance@leaf-systems.de gekündigt werden.
Kauflizenzen können nicht innerhalb eines Monats gekündigt werden, die vereinbarten Laufzeiten sind über die Kaufverträge fest vereinbart und werden im Voraus bezahlt. Eine Erstattung im Nachhinein ist nicht möglich.
Eventuelle temporäre Aussetzungen der Nutzung und der Zahlung müssen individuell mit der Leaf Systems GmbH gesondert vereinbart werden.
7 – Gebühren und Zahlungsdienstleistungen
Soweit nichts anderes im Kundenvertrag vereinbart ist zahlt der Kunde die im Vertrag vereinbarte Summe monatlich an die Leaf Systems GmbH per Bankeinzug. Jahreslizenzen werden im Vorhinein ebenfalls in einer Summe per Bankeinzug gezahlt.
Kauflizenzen mit individuellen Laufzeiten werden im Vorhinein komplett in einer Summe per Bankeinzug gezahlt.
Ansonsten gelten immer die vereinbarten Konditionen und Bedingungen aus dem jeweiligen Kundenvertrag.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Leaf Systems GmbH vor, die offenen Beträge nebst Zinsen und Bearbeitungsgebühren an einen Inkasso-Dienstleister abzutreten. Nach vorherigem, ordentlichen Mahnverfahren endet der Vertrag und die damit verbundenen Nutzungsrechte. Die Leaf Systems GmbH ist in diesen Fällen nicht mehr zur Leistung verpflichtet.
8 – Sicherheit / Datenschutz / Datenhaltung
Die Leaf Systems GmbH garantiert seinen Kunden und Geschäftspartnern die höchsten Sicherheitsmerkmale für die Datenhaltung. Das Cloud-basierte Kassensystem leafsystems wird über zertifizierte Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Die gespeicherten Daten befinden sich somit im Geltungsbereich der deutschen Fiskal-Gesetzgebung und sind immer kurzfristig verfügbar. Dies wird gerade für den Prüfungsfall durch die regionalen Finanzbehörden den Kunden dauerhaft garantiert.
Die Leaf Systems GmbH gibt die Garantie, dass alle gespeicherten Daten eines Kunden 10 Jahre lang im System gespeichert werden und damit für den Kunden, den Steuerberater und den Behörden zugänglich sind. Dies gilt insbesonders für den Fall der Kündigung durch den Kunden. Die Zugangsdaten bleiben gültig, die Daten können 10 Jahre lang nach der Kündigung eingesehen oder heruntergeladen werden. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
9 – Wartungstätigkeiten und Produktänderungen
Es kann erforderlich sein, dass die Leaf Systems GmbH planmäßige und/oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchführt oder das Produkt aus der Ferne repariert oder aufrüstet. Dies kann die Qualität der Dienstleistungen vorübergehend verschlechtern oder zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall des Produktes führen. Die Leaf Systems GmbH wird sich bemühen, solche Arbeiten zu Zeiten durchzuführen, die den Geschäftsbetrieb der Kunden am Wenigsten stören. Die Kunden werden, falls erforderlich, bei der Durchführung von solchen Arbeiten kooperieren.
Die Leaf Systems GmbH ist berechtigt, die Produkte und Lösungen oder eine Komponente oder Version jederzeit zu ergänzen, zu entfernen, zu ändern oder einzustellen, was die Kunden dazu verpflichten kann, bestimmt Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Installationen bestimmter Patches, Korrekturen oder Updates, das Upgrade auf eine neue Version eines Produktes oder einer Lösung und/oder Migration auf ein alternatives Produkt oder einer alternativen Lösung. Dies kann passieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen oder generell aus Sicherheitsgründen. Auch die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter kann solche Maßnahmen erfordern.
10 – Geltendes Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit dieser ausgelegt. Als Gerichtsstand gilt Mannheim als vereinbart.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
Mannheim, 07-2022